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Rechtsanwälte
Anwaltskanzlei
Ihr Anwalt berät Sie zu AGB & Vertrag in Düsseldorf
Ein kompetenter Anwalt informiert Sie, wie die AGB und der Vertrag rechtssicher aufgesetzt werden. Profitieren Sie in Düsseldorf von der Erfahrung und Expertise der renommierten Anwälte für Vertragsrecht – Wir beraten und vertreten Ihre Interessen.
Nutzen Sie die Kompetenzen eines Anwalts, um die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und den Vertrag in Düsseldorf aufzusetzen:
✔ Vermeidung von rechtlichen Problemen
✔ Intentionsgemäße Formulierung des Vertrags
✔ Vermeidung lückenhafter AGB
✔ Bessere Ausgangsposition bei Verhandlungen oder Streitigkeiten
✔ Sichere Geschäftsbeziehungen
✔ Fundierte Rechtsberatung
✔ Jahrelange Erfahrung
✔ Team kompetenter Anwälte für Vertragsrecht
Der Anwalt prüft die AGB und den Vertrag in Düsseldorf und stellt sicher, dass alle getroffenen Vereinbarungen rechtsgültig und unanfechtbar sind. Die Zusammenhänge zwischen den AGB und dem Vertrag sind insbesondere für Onlineshops und den gesamten Bereich des E-Commerce relevant. In unserer Kanzlei finden Sie genau den richtigen Ansprechpartner, der Sie umfassend berät und Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich und als Prozessbegleitung zur Seite steht. Sie können sich außerdem darauf verlassen, dass unsere Experten sich mit der neuesten Gesetzgebung zum Thema Internetrecht und Onlinehandel bestens auskennen.
Warum sollten die AGB von einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden?
Die AGB sind immer wieder Anlass für Rechtsstreite und sollten deshalb von einem Rechtsanwalt aufgesetzt oder zumindest überprüft werden. Bei den AGB handelt es sich um vorformulierte Bestimmungen, die für eine bestimmte Art von Verträgen gelten und damit vielfach eingesetzt werden. Das ist der wesentliche Unterschied zum Vertrag, der im Sinne einer Individualabrede geschlossen wird.
Um sicherzustellen, dass die verschiedenen Teile der AGB den gültigen Rechtsnormen entsprechen, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Anwalt für Vertragsrecht in Düsseldorf prüfen lassen. Der Anwalt checkt nicht nur die AGB, sondern berät Sie auch im Hinblick auf den Vertrag.
Nehmen Sie mit unserer Kanzlei in Düsseldorf Kontakt auf, wenn Sie Fragen zum Thema Vertragsrecht haben:
Machen die AGB einen Vertrag überflüssig?
Die AGB sind lediglich Teil eines Vertrags und bestehen aus einer Reihe vorformulierter Vertragsbedingungen, die von der einen Vertragspartei festgelegt werden. Ausgenommen von diesen vorformulierten Bedingungen ist jedoch der eigentliche Gegenstand des Vertrags, also die Leistung und die Gegenleistung. Dafür sind Individualabreden erforderlich.
Damit die AGB Wirksamkeit erlangen, bedarf es der Einbeziehung in den Vertrag, wobei die Voraussetzungen aus Paragraf 305 Absatz 2 BGB vorliegen müssen. Die Materie ist somit außerordentlich komplex. Beauftragen Sie einen Anwalt damit, die AGB zu checken und in den Vertrag einzubinden. Die Experten in unserer Kanzlei in Düsseldorf unterstützen Sie dabei.
Vertrag ohne Aushändigung der AGB
Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Vertrag ohne Aushändigung der AGB wirksam ist. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen privaten Verbrauchern und Unternehmen. Werden Verbraucher bei Abschluss des Vertrags nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen, werden diese nicht automatisch Bestandteil des Vertrags. Die AGB müssen dem Kunden in zumutbarer Weise zur Kenntnis gegeben werden und er muss sein Einverständnis signalisieren.
Im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen besteht diese Aushändigungspflicht nicht, der Hinweis auf die AGB ist jedoch auch dort zwingend erforderlich. Um Missverständnisse oder sogar gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, sollten Sie sich von einem Anwalt im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen AGB und Vertrag beraten lassen. Nehmen Sie direkt mit unserer Kanzlei in Düsseldorf Kontakt auf.