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Arbeitsrecht
Die arbeitsrechtliche Beratung deckt sämtliche Bereiche des Individual- als auch des kollektiven Arbeitsrechts ab. Die Leistungen umfassen hierbei insbesondere die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils- bzw. Beschlussverfahren, die Beratung bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen sowie von kollektivrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere Haustarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
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